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Online-Banking

Das hat sich durch PSD2 geändert

Online-Banking

Das hat sich durch PSD2 geändert

  • Schnelleres und bequemeres Online-Banking
  • Höhere Sicher­heit
  • Stärkerer Verbraucherschutz
Überblick

Durch PSD2 ist Online-Banking bequemer, schneller und sicherer

Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanz­institute die EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking ergeben. Das Wichtigste für Sie im Überblick:

  • Mehr Sicherheit
    Zum Login ins Online-Banking geben Sie alle 180 Tage eine TAN ein. Eine automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt bereits nach fünf Minuten, statt zuvor nach zwölf Minuten. Da Sie regelmäßig eine TAN zur Anmeldung im Online-Banking benötigen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie auch unterwegs jederzeit Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren haben.
  • Mehr Komfort
    Durch intelligente Sicherheits­maßnahmen sind bestimmte Zahlungs­aufträge auch ohne TAN-Eingabe möglich. Das gilt zum Beispiel für Zahlungen zwischen Ihren Zahlungs­konten bei derselben Sparkasse, für die sogenannte Kleinbetrags­regelung bis 30 Euro oder bei Nutzung einer „TAN-freien IBAN-Liste“.1 Falls Sie für das Online-Banking eine App oder Software verwenden, stellen Sie bitte sicher, dass sich diese auf dem aktuellsten Stand befindet.
  • Mehr Transparenz
    Im Online-Banking gibt es eine Funktion, mit der Sie Konto­zugriffe von Dritt­diensten ganz bequem verwalten können. Hier sehen Sie, welche Zahlungs­auslöse- oder Kontoinformations­dienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.2
  • Mehr Verbraucher­schutz
    Wenn Sie als Kunde Zahlungs­dienste­anbieter beauftragen, sind diese berechtigt, Ihre Konto­zugangs­daten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen. Zahlungs­dienste­anbieter dürfen Ihre Daten jedoch nicht speichern. Diese haben auch dafür zu sorgen, dass Ihre personalisierten Daten wie Anmeldename, PIN und TAN niemand anderem zugänglich sind.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.
Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking Ihrer Sparkasse.

Vorteile

Mehr Transparenz und bequemes Multibanking

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungs­dienste­anbieter auf ein online geführtes Zahlungs­konto zugreifen und welche Informationen sie abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Banken­aufsichts­behörde (EBA) fest­gelegt und gelten seit dem 14. September 2019.

Das sind die wichtigsten Änderungen

  • Online-Banking-Apps oder Online-Banking-Software müssen sich auf dem aktuellsten Stand befinden.
  • Regelmäßige TAN-Eingaben beim Abruf von Konto­informationen und die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking nach bereits fünf Minuten erhöhen die Sicherheit.
  • Zahlungen zwischen Ihren eigenen Konten bei derselben Sparkasse sind bequem ohne TAN-Eingabe möglich.1
  • Kleinbetrags­zahlungen bis 30 Euro können ganz ohne TAN-Eingabe erfolgen.1 Intelligente Sicherheits­systeme prüfen im Einzelfall, ob eine TAN-Eingabe erforderlich ist.
  • Eine TAN-freie IBAN-Liste (Whitelist) kann eingerichtet werden. Sie vereinfacht Zahlungs­aufträge, die so in der Regel schneller ohne TAN freigegeben werden. Es kann allerdings sein, dass die individuellen Sicherungssysteme der Sparkasse trotzdem eine TAN verlangen.1
  • Bei der Beauftragung eines Dritt­dienst­leistes (falls dieser dazu berechtigt ist) werden Ihre Konto­zugangs­daten wie zum Beispiel PIN und TAN abgefragt.
  • Dritt­dienste können bequem über das Online-Banking verwaltet werden. Sie können einsehen, wer von den Berechtigten wann Informationen abgerufen hat, und können weitere Konto­zugriffe von Dritt­diensten widerrufen.

Online-Banking Software und Online-Banking Apps

Bitte beachten Sie: Wenn Sie für das Online-Banking eine App oder eine Software verwenden, müssen Sie diese Anwendungen auf den neuesten Stand gebracht haben.

1 Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Berater, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.

FAQ

Fragen und Antworten

Warum habe ich eine Mitteilung erhalten?

Es handelt sich um eine gesetzliche Anforderung, die für alle Kredit­institute bindend ist. Daher wurden die Bedingungen bei allen Spar­kassen und Banken angepasst und Kundinnen und Kunden entsprechend informiert.

Was ist die TAN-freie IBAN-Liste?

Zahlungen, die Sie regelmäßig an dieselben Empfängerinnen und Empfänger erteilen,  können in die Liste ‚TAN-freie IBANs‘ (Whitelist) aufgenommen werden. Das können beispielweise Überweisungen an Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner sein. Online-Aufträge an diese Empfängerinnen und Empfänger werden dann gemäß den geltenden Sicherheitsvorgaben ohne TAN-Eingabe ausgeführt.1

Wozu benötigen Drittdienstleister Kontozugriff?

Viele Internethändler nutzen Dritt­dienstleister zur Zahlungs­abwicklung, sogenannte Zahlungs­auslöse­dienste. Um einen Einkauf per Überweisung zu bezahlen, loggen Sie sich nicht mehr in Ihr Online-Banking ein, sondern bestätigen Ihre Überweisung direkt über den Zahlungs­auslöse­dienst. Sobald Sie einem Zahlungs­auslöse­dienst Zugang zu Konto­daten erteilt haben, kann dieser Bezahlungen nach Ihrer Zustimmung auslösen.

Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie zum Beispiel Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Dieser Service wird von Konto­informations­diensten angeboten.

Alle Dritt­dienstleister müssen von der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein.

Wer kann auf mein Zahlungskonto zugreifen?

Sie können direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen. Dafür nutzen Sie zum Beispiel das Online-Banking Ihrer Sparkasse, eine Finanzverwaltungs­software oder eine Banking-App. Alternativ kann der Zugriff über einen Zahlungsdienste­anbieter erfolgen.

Dies kann entweder ein Konto­informations­dienst oder ein Zahlungs­auslöse­dienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer aus­drücklichen Zustimmung Konto­daten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.

Was ist ein Zahlungsauslösedienst?

Beim Online-Einkauf können Kundinnen und Kunden einen Zahlungsauslösedienst nutzen, um eine Überweisung direkt vom eigenen Konto auszuführen – ohne das Online-Banking separat aufzurufen.

Nach der Bestellung wird der Dienst beauftragt. Die Authentifizierung erfolgt mit bekannten Zugangs­daten, etwa PIN und TAN. Der Zahlungs­auslöse­dienst übermittelt die Zahlungsdaten an die Sparkasse und stößt die Überweisung an.

Sobald die Zahlung ausgeführt wurde, erhält der Online-Shop eine Bestätigung. Die Kundin oder der Kunde wird ebenfalls informiert.


Beim Online-Einkauf können Kundinnen und Kunden einen Zahlungsauslösedienst nutzen, um eine Überweisung direkt vom eigenen Konto auszuführen – ohne das Online-Banking separat aufzurufen.

Nach der Bestellung wird der Dienst beauftragt. Die Authentifizierung erfolgt mit bekannten Zugangs­daten, etwa PIN und TAN. Der Zahlungs­auslöse­dienst übermittelt die Zahlungsdaten an Ihre Sparkasse und stößt die Überweisung an.

Sobald die Zahlung ausgeführt wurde, erhält der Online-Shop eine Bestätigung. Die Kundin oder der Kunde wird ebenfalls informiert.

Was ist ein Kontoinformationsdienst?

Über einen Konto­informations­dienst können Kundinnen und Kunden ihre Kontodaten sicher abrufen – ohne sich direkt ins Online-Banking einzuloggen. Nach Zustimmung und Authentifizierung, zum Beispiel mit PIN und TAN, fragt der Dienst Salden und Umsätze bei der Sparkasse ab. Die Daten werden anschließend gebündelt an die Nutzerin oder den Nutzer übermittelt – etwa in einer App oder Finanz­übersicht.


Über einen Konto­informations­dienst können Kundinnen und Kunden ihre Kontodaten sicher abrufen – ohne sich direkt ins Online-Banking einzuloggen. Nach Zustimmung und Authentifizierung, zum Beispiel mit PIN und TAN, fragt der Dienst Salden und Umsätze bei der Sparkasse ab. Die Daten werden anschließend gebündelt an die Nutzerin oder den Nutzer übermittelt – etwa in einer App oder Finanz­übersicht.

Wie lassen sich Drittdienste verwalten?

Im Service-Center Ihres Online-Bankings sehen Sie alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Dritt­dienste und können diese dort auch direkt widerrufen.

Wichtiger Hinweis: Informations- und Zahlungsdienste können nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie dies beauftragen.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Daten. Erst wenn Sie einen Zahlungs­dienste­anbieter mit dem Abruf von Konto­informationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, werden Ihre Daten übertragen.

Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung mittels Anmeldenamen, PIN und TAN möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für das Online-Banking einen Internet-Browser, eine Finanz­verwaltungs­software oder eine App nutzen oder, ob der Zugang zum Konto über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Die neuen Zahlungs­dienste­anbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Daten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden.

Kann ein Zahlungsdiensteanbieter auch ohne mein Wissen auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Ein Zugriff ist zunächst nur nach Ihrer expliziten Zustimmung möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und auch nicht Ihre Zugangs­daten gegeben haben, können also nicht auf Ihre Konten zugreifen.

Die PSD2 erhöht die Sicherheit von Zahlungen im Internet. Hat das Auswirkungen auf die Freigabeverfahren im Online-Banking meiner Sparkasse?

Nein, die Freigabeverfahren beim Online-Banking, die die Spar­kassen heute anbieten – also chipTAN und pushTAN – erfüllen bereits die neuen Sicher­heits­anforderungen.

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