Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Wenn Sie Ihrer Sparkasse den Freistellungsauftrag stellen, können Sie sich einen Freibetrag (den sogenannten Sparerpauschbetrag) sichern und bares Geld sparen. Kapitalerträge sind dann in Höhe von bis zu 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Ehegatten und Lebenspartner) steuerfrei. Den Freistellungsauftrag können Sie bequem online stellen.
Ist bei folgenden Kriterien möglich:
Um Ihren Freistellungsauftrag zu überprüfen und direkt online zu ändern klicken Sie auf "Jetzt online abfragen und erteilen".
Wir brauchen einen schriftlichen Auftrag bei:
Nach Eingang des unterschriebenen Auftrags wird der neue Freistellungsauftrag umgehend hinterlegt.
*z.B. Freistellungsauftrag für Ihre minderjährigen Kinder
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