Ihre Vorteile
Risiken
Im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse werden zuerst die Ansprüche der Gläubiger von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bedient. Das sind Gläubiger von Instrumenten, die entweder keine Nachrangabrede vereinbart haben (nichtnachrangige Gläubiger), oder deren Investitionen trotz Nachrangabrede nicht als aufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden. Der Gläubiger des Sparkassenkapitalbriefs ist damit gegenüber diesen Gläubigern einem höheren, bis zum Totalverlust gehenden Risiko ausgesetzt. Eine Übersicht über die Haftungsreihenfolge der verschiedenen Investitionen ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung abrufbar (https://www.bafin.de/ref/19610134). Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus dem Sparkassenkapitalbrief durch den Gläubiger gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen.
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